Allgemeine Bedingungen
des Verkaufs

Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen dem Verkäufer (EPM SpA) und dem Käufer und bilden einen integralen Bestandteil davon, der Vorrang vor allen anderen Bedingungen des Käufers hat.
  2. Für alle Verträge und Lieferungen gelten die INCOTERMS Edition 2000, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben; Im Falle von Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den INCOTERMS 2000 gehen jedoch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor.
  3. Der Verkaufspreis basiert auf EPM-Notierungen SpA in Kraft am Tag der Lieferung der Ware. Es versteht sich ohne Mehrwertsteuer.
    Der Käufer hat die Zahlungen innerhalb der mit dem Verkäufer vereinbarten und/oder auf der Rechnung angegebenen Fristen zu leisten. Die Zahlungsfristen laufen ab dem auf der Rechnung angegebenen Liefer- oder Versanddatum.
    Bei Zahlungsverzug werden kaufmännische Zinsen in Höhe des zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung geltenden „Prime Rate“ zuzüglich drei (3) Prozentpunkten bzw. in Höhe des EPM berechnet SpA wird nichts anderes feststellen und auf der Rechnung angeben.
  4. Steuern, Zölle, Abgaben, Zölle und/oder andere zusätzliche Abgaben, die von Regierungsbehörden auf das verkaufte Produkt oder die Rohstoffe, aus denen es hergestellt wird, erhoben werden und die die Produktions-, Verkaufs- oder Transportkosten erhöhen, werden dem Verkauf hinzugefügt Preis und gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Bei allen Lieferungen muss der Empfänger die entsprechenden Kontrollen durchführen und den Spediteur etwaige Unterschiede oder Schäden feststellen lassen, indem er auf der Kopie, die beim Spediteur verbleibt, das Warenbegleitdokument vermerkt und darin alle erforderlichen Vorbehalte anbringt.
  6. Alle Beanstandungen wegen Qualitäts- oder Mengenmängeln oder Preisdifferenzen sind EPM mitzuteilen SpA schriftlich spätestens 30 Tage nach Lieferung. Für EPM SpA ergibt sich die Menge aus dem Lieferschein oder einem gleichwertigen Dokument.
  7. Bei berechtigten Beanstandungen ist EPM SpA wird nach eigener Wahl das beanstandete Produkt gegen Rückgabe des vorherigen ersetzen oder einen für beide Seiten akzeptablen Preisnachlass gewähren. EPM SpA haftet niemals für indirekte Schäden.
  8. Ungeachtet der Lieferung geht das Eigentum an dem Produkt erst nach regelmäßiger Zahlung des gesamten auf der Rechnung angegebenen fälligen Betrags auf den Käufer über, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
  9. EPM SpA garantiert die Übereinstimmung des Produkts mit den dem Käufer angegebenen Spezifikationen.
  10. EPM SpA behält sich das Recht vor, die Marken ihrer Produkte und die Art der Verpackung jederzeit zu ändern.
  11. Keine der Parteien haftet für eine Unterlassung bei der Erfüllung der allgemeinen Vertragsbedingungen, wenn die Erfüllung durch Umstände verzögert, verhindert oder behindert wird, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Eine durch höhere Gewalt verursachte Minderung oder Einstellung von Lieferungen und Rücknahmen bewirkt weder eine Verlängerung der Vertragsdauer noch eine Beendigung des Vertrages. Die aufgrund höherer Gewalt nicht gelieferten und nicht abgeholten Produktmengen werden von der zwischen den Parteien vereinbarten Gesamtmenge abgezogen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  12. Wenn der Verkauf eine FOB-, FCA-, EXW-Lieferung oder eine andere Klausel vorsieht, nach der der Käufer die Last des Transports der Produkte übernimmt, übernimmt der Käufer die Verantwortung für Schäden oder Verlust des Materials selbst.
  13. Wenn die Parteien keine gütliche Einigung erzielen, ist Mailand das einzige zuständige Gericht für Streitigkeiten.

EXW: ab Werk
FCA: frei Frachtführer
FOB: ab Schiff

EPM Spa

Via Socrate 2F – 20864 Agrate Brianza (MB)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 02257210969

Kontakte

Tel. + 39-039-6892981
Fax + 39-039-6892980

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